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Du, mir von Gott gegeb´nes Weib, jetzt besteig ich Deinen Leib. Nicht um der Wollust Willen, nein, um Gottes Willen zu erfüllen. Drum recke Dich und strecke Dich, wirf Deine Beine über mich! Empfange meinen Samen, in Gottes Namen. Du, mir von Gott gegebner Mann, jetzt fang doch endlich an! Gott gebe Dir zu deinem Werke, des Stieres Kraft, des Hengstes Stärke. Noch eins möcht´ ich von Gott erfleh´n, dass er Dir immer möge steh´n.

 

                                         

Kommen Sie bloß nicht wegen Urlaub! Haben Sie denn gar keine Ehre im Leib?!
Wissen Sie überhaupt, wie wenig Sie arbeiten?
Ich will Ihnen das einmal vorrechnen:
Das Jahr hat 365 Tage, nicht wahr?
Davon schlafen Sie täglich 8 Stunden, das sind 122 Tage - es bleiben noch 243 Tage.
Täglich haben Sie acht Stunden frei, das sind ebenfalls 122 Tage - es bleiben noch 121 Tage.
52 Sonntage hat das Jahr, an welchen nicht gearbeitet wird. Was bleibt übrig? 69 Tage.

Sie rechnen noch mit??

Samstags wird auch nicht gearbeitet, das sind nochmals 52 ganze Tage. Bleiben also noch 17 Tage. Aber weiter. Sie haben täglich 1/2 Stunde Pause, also insgesamt 7 Tage. Was bleibt übrig? Nur ein Rest von 10 Tagen. Das Jahr hat 9 Feiertage, was bleibt übrig?

SAGE UND SCHREIBE 1 TAG!!

Und das ist der 1. Mai - und an dem wird auch nicht gearbeitet!

UND DA WOLLEN SIE AUCH NOCH URLAUB?!

 

                                        

Die Arbeit ist Erholung, jede Art von Anstrengung ist zu vermeiden, wer bei der Arbeit schwitzt, ist ab sofort zu entlassen!

Der Beginn der Arbeitszeit ist dem Ermessen der Arbeitnehmer anheimgestellt, darf jedoch nicht vor 10:00 Uhr vormittags liegen. Vor Beginn der Tätigkeit werden Brötchen, Kaffee und Kuchen gereicht.

Der Mindestlohn beträgt 5.000,-DM pro Woche. Zusätzlich gibt es freie Beköstigung, sowie Bier und Zigaretten.

Jeder Arbeitnehmer hat in tadelloser, nach Maß gearbeiteter Kleidung zu erscheinen. Die Kosten trägt die Firma.

Arbeitnehmer, die länger als fünf Wochen im Betrieb sind, werden im Auto zur Arbeitsstätte und wieder zurück gefahren. Wagen stehen genug zur Verfügung, ebenso Luxuslimousinen für ältere Arbeitnehmer!

Während der Arbeitszeit darf gesungen und auch gepfiffen werden. Wird ein bekanntes Lied angestimmt, so hat es jeder als seine Pflicht anzusehen, nach besten Kräften mitzuschunkeln.

Von 12:00 Uhr - 15:00 Uhr ist Mittagspause. Der Arbeitgeber sorgt für gutes Essen, Trinken und ein gemütliches Ruhelager.

Wer bei der Arbeit einschläft, darf nicht geweckt werden.

Von 15:00 Uhr - 16:00 Uhr ist Kaffeepause. Während dieser Zeit sorgt der Arbeitgeber für musikalische Unterhaltung.

Um 17:00 Uhr ist Feierabend. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes ist der Chef verpflichtet, jedem Arbeitnehmer die Hand zu schütteln und im Namen der Firma für die aufopfernde Tätigkeit seinen wärmsten Dank auszusprechen!

Das Austreten während der Pausen ist möglichst zu unterlassen, dafür ist die Arbeitszeit da.

Will ein Arbeitnehmer heiraten, so hat die Firma für die komplette Aussteuer zu sorgen. Die Hochzeitsfeier findet in der Wohnung des Chef's statt. Der Betrieb ist aus diesem Anlaß 8 Tage zu schließen.

Bei Streitigkeiten unter Arbeitnehmern sind Tisch- und Stuhlbeine möglichst zu schonen. Knüppel, Waffen und Schlagringe sind beim Betriebsrat zu bekommen.

Der Wahlspruch lautet:
ARBEIT LUSTIG UND GEDIEGEN -
WAS NICHT FERTIG WIRD BLEIBT LIEGEN!


Anhang zur Arbeitsordnung:

(Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen)

Krankheitsfall: Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.

Todesfall in der Familie: Wird nicht entschuldigt. Fuer den Verblichenen können Sie nichts mehr tun, und jemand anderes kann genausogut die notwendigen Massnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde früher frei, vorausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit fertig.

Eigener Todesfall: Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie uns zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können. Sie spätestens bis 8.00 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende Massnahmen einleiten können. Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorliegen, dass Sie verstorben sind. Liegen beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.

Operation: Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von Ihnen verstösst gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.

Silber- oder Goldene Hochzeit: Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.

Geburtstag: Dass Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.

Geburt eines Kindes: Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spass

                                                        

 

 

  1. Wer nüchtern ist, ist selber schuld.
  2. Nur soviel saufen, wie mit aller Gewalt hinein geht.
  3. Die werten Damen sind gebeten, ihre (.) (.) nicht auf der Theke abzustützen.
  4. Lallende Gäste verlangen unverzüglich Anmeldeformulare für Fremdsprachenkurse.
  5. Harte Getränke bevorzugen. Die starken Geister sind es, die die Welt verändern.
  6. Wer nur säuft um zu vergessen, soll gefälligst gleich bezahlen.
  7. Das Abschlagen alkoholischer Getränke ist in Anwesenheit von Damen zu unterlassen. Blasenschwächlingen wird das Mitbringen eines Spazierstocker empfohlen.
  8. Nachschub zeitig ordern. Flaschen, wenn sie leer sind, machen keine Freude mehr.
  9. Wer das nicht mehr gerade lesen kann, soll schleunigst nach hause wanken.
  10. Keine falsche Zurückhaltung markieren. Je später der Abend desto besoffener die Gäste. Das weiss doch jeder.
  11. Nicht neppen lassen. Große Flaschen mit Krawatte sichern. Kleine Flaschen mit Schnürsenkel vertauen.
  12. Keine Gewissensbisse aufkommen lassen. Merke: Lieber einen Bauch vom Saufen, als einen Buckel vom Arbeiten.
  13. Nicht verunsichern lassen. Immer nur abstinent leben verschafft noch lange keinen nüchternen Blick.
  14. Konsequent bleiben. Wer dauernd säuft führt auch ein geregeltes Leben.
  15. Vorsicht mit musikalischen Einlagen: Nicht jeder, der einen Affen hat, braucht ihn gleich tuten und blasen lassen.
  16. Besinnungslose und gleichgewichtsgestörte Scheintote werden aus Ordnungsgründen in den Keller zu den anderen Flaschen gelegt.
  17. Wem vom Zechen Hören und Sehen vergeht und deshalb kaum mehr gehen und stehen kann, gehört ins Bett. Ins Auto setzen und auf dem schnellsten Weg nach Hause fahren.

Na dann, Prost!